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| Aktualisiert am
17/12/2003 |
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| Dieser "Leitfaden"
wurde von uns erstellt, um Ihnen bei einem Verkehrsunfall hilfreich
zur Seite zu stehen. Er enthält nützliche Tipps, mit
denen Sie Probleme mit dem Unfallgegner, den Versicherungen, der Behörde
oder sonstigen Dritten, vermeiden können.
Von den "Ersten Maßnahmen nach dem
Unfall" bis hin zur "gerichtlichen Durchsetzung von Schadenersatzforderungen"
finden Sie hier Hinweise, wie sie sich im "Falle des Falles"
am besten verhalten, um die Probleme bei einem Verkehrsunfall
so rasch und effizient wie möglich abzuwickeln.
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- Wie soll ich mich
nach einem Unfall verhalten? (Erste
Maßnahmen)
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Was
ist unter Schaden zu verstehen? (Der
Schadensbegriff)
-
Welche
Arten von Schadenersatz gibt es? (Der
Schadenersatz)
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Sachschaden
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Personenschaden
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Wann
kann ich Schadenersatzforderungen geltend machen? (Voraussetzungen)
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Wie
kann ich Schadenersatzforderungen geltend machen? (Durchsetzung)
-
außergerichtliche
Durchsetzung
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gerichtliche
Durchsetzung
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Was
kostet mich ein Anwalt? (Prozesskosten)
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Wie
kann ich Schadenersatzforderungen gegen mich vermeiden? (Abwehr)
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Welche
strafrechtlichen Konsequenzen können sich ergeben? (Strafrecht
& Verkehrsunfall)
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Was
zahlen die Versicherungen? (Haftpflicht,
Teilkasko,
Vollkasko,
Insassen,
Rechtschutz
Dieser "Leitfaden" soll und kann
jedoch eine professionelle juristische Hilfe nicht ersetzen.
Wir empfehlen daher eindringlich, sich - nach eventuell notwendigen
dringenden Erstmaßnahmen - mit dem Rechtsanwalt Ihres
Vertrauens in Verbindung zu setzen, der gemeinsam mit Ihnen
- die notwendigen Versicherungsmeldungen
(Haftpflicht-, Kasko- und RS-Versicherung) verfasst
- diese auch den zuständigen Stellen zum
richtigen Zeitpunkt übermittelt
- nötigenfalls Beweise sichert bzw. diese
zu sichern hilft
- die Verschuldensfrage beurteilt
- auf den Ablauf von Fristen achtet
- Ihre Schadenersatzansprüche der Höhe
nach prüft, errechnet und zusammenstellt
- Ihre Schadenersatzansprüche
- zunächst außergerichtlich - betreibt und
- falls unvermeidlich,
Ihre Schadenersatzansprüche auch gerichtlich einklagt.
Nutzen Sie auch die Möglichkeit der kostenlosen
Erstauskunft auf unserer Seite!
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