Aktualisiert am 17/12/2003

Willkommen bei Autounfall.at!

Dieser "Leitfaden" wurde von uns erstellt, um Ihnen bei einem Verkehrsunfall hilfreich zur Seite zu stehen. Er enthält nützliche Tipps, mit denen Sie Probleme mit dem Unfallgegner, den Versicherungen, der Behörde oder sonstigen Dritten, vermeiden können.

Von den "Ersten Maßnahmen nach dem Unfall" bis hin zur "gerichtlichen Durchsetzung von Schadenersatzforderungen" finden Sie hier Hinweise, wie sie sich im "Falle des Falles" am besten verhalten, um die Probleme bei einem Verkehrsunfall so rasch und effizient wie möglich abzuwickeln.

  1. Wie soll ich mich nach einem Unfall verhalten? (Erste Maßnahmen)
  2. Was ist unter Schaden zu verstehen? (Der Schadensbegriff)

  3. Welche Arten von Schadenersatz gibt es? (Der Schadenersatz)

    1. Sachschaden

    2. Personenschaden

  4. Wann kann ich Schadenersatzforderungen geltend machen? (Voraussetzungen)

  5. Wie kann ich Schadenersatzforderungen geltend machen? (Durchsetzung)

    1. außergerichtliche Durchsetzung

    2. gerichtliche Durchsetzung

  6. Was kostet mich ein Anwalt? (Prozesskosten)

  7. Wie kann ich Schadenersatzforderungen gegen mich vermeiden? (Abwehr)

  8. Welche strafrechtlichen Konsequenzen können sich ergeben? (Strafrecht & Verkehrsunfall)

  9. Was zahlen die Versicherungen? (Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko, Insassen, Rechtschutz

Dieser "Leitfaden" soll und kann jedoch eine professionelle juristische Hilfe nicht ersetzen. Wir empfehlen daher eindringlich, sich - nach eventuell notwendigen dringenden Erstmaßnahmen - mit dem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens in Verbindung zu setzen, der gemeinsam mit Ihnen

  • die notwendigen Versicherungsmeldungen (Haftpflicht-, Kasko- und RS-Versicherung) verfasst     
  • diese auch den zuständigen Stellen zum richtigen Zeitpunkt übermittelt
  • nötigenfalls Beweise sichert bzw. diese zu sichern hilft
  • die Verschuldensfrage beurteilt
  • auf den Ablauf von Fristen achtet
  • Ihre Schadenersatzansprüche der Höhe nach prüft, errechnet und zusammenstellt 
  • Ihre Schadenersatzansprüche - zunächst außergerichtlich - betreibt und
  • falls unvermeidlich, Ihre Schadenersatzansprüche auch gerichtlich einklagt.

Nutzen Sie auch die Möglichkeit der kostenlosen Erstauskunft auf unserer Seite!

 

 

 

 

 
erstellt und betreut von Roland.Göschke Rechtsanwälte