| Was zahlt die Versicherung? | ||||||||||||||||||||
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Haftpflichtversicherung Jeder KFZ-Halter in Österreich ist gesetzlich dazu verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, damit die Schadenersatzverpflichtung des Halters und des Lenkers nicht aus eigenem Vermögen befriedigt werden müssen. Dies würde nämlich in zahlreichen Fällen zu einer Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz des Schadenersatzpflichtigen führen. Der Schadenersatz ist somit für Verkehrsopfer garantiert, auch wenn der Schädiger mittellos ist. VERSICHERUNGSSUMME Die gesetzlich festgelegte Mindestversicherungssumme beträgt derzeit 1.090.092,51 (ATS 15,0 Mio). Diese Versicherungssumme soll sicherstellen, daß der Versicherte ausreichend gegen die von ihm verursachten Schäden versichert ist. Diese Mindestversicherungssumme scheint uns zunächst nicht ausreichend, da insbesondere wegen der nun erkennbaren Tendenz der Höchstgerichte, den Geschädigten höhere Schadenersatzsummen zuzusprechen, eine Höchstsumme von 1.090.092,51 (ATS 15,0 Mio) bald nicht mehr ausreichen wird. Für eine Erhöhung auf bis zu 7.000.000 sind vergleichsweise niedrige Zusatzprämien zu bezahlen. (Bei der jeweiligen Versicherung zu erfragen) BERECHNUNG DER VERSICHERUNGSPRÄMIE Die zu zahlende Versicherungsprämie setzt sich aus vier Stufen zusammen: Die Motorbezogene Versicherungssteuer (wird nach Motorleistung berechnet), die Haftpflichtversicherung (wird nach Motorleistung berechnet), die Teilkaskoversicherung (wird nach Neuwagenpreis berechnet) und die Vollkaskoversicherung (wird nach Neuwagenpreis berechnet) Die Berechnung der einzelnen Stufen ist relativ kompliziert und von Versicherer zu Versicherer verschieden. Sollten Sie eine genaue Auskunft benötigen, verweisen wir Sie zu den jeweiligen Versicherungen. Einzig die Motorbezogene Versicherungssteuer kann immer nach folgender Formel berechnet werden: (KW - 24) x 6,6 (bei jährlicher Zahlung
der Versicherungsprämie) ÖRTLICHER GELTUNGSBEREICH Der Versicherungsschutz erstreckt sich in der Regel auf ganz Europa im geographischen Sinn, jedenfalls aber auf das Gebiet jener Staaten, die das "Multilaterale Garantieabkommen" zwischen den Nationalen Versicherungsbüros unterzeichnet haben (Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Kroatien, Irland, Island, Italien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Schweiz, Liechtenstein, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern (griechischer Teil)) Sollten Sie einen erweiterten Deckungsbereich vereinbaren wollen, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer jeweiligen Versicherung über die genauen Bedingungen. WER IST VERSICHERT?
WAS IST NICHT VERSICHERT?
WAS IST VERSICHERBAR?
BONUS - MALUS - SYSTEM Grundsätzlich beginnt jeder Versicherungsnehmer, dem kein früheres Versicherungsverhältnis angerechnet werden kann, in der Prämienstufe 9. In dieser Grundstufe bezahlt der Versicherte 100% der Versicherungsprämie. Da das Bonus-Malus-System nicht mehr gesetzlich geregelt ist, treten immer mehr Abweichungen innerhalb der einzelnen Versicherungsgesellschaften aus. Allgemein kann als Beispiel folgende Einteilung gegeben werden:
Bonusvorrückung Nach jedem schadensfreien Versicherungsjahr rückt der Versicherte 1 Stufe in Richtung Bonus vor. Malusvorrückung: Nach jedem verschuldeten Schaden rückt der Versicherte aber 3 Stufen in Richtung Malus! Bei einem Fahrzeug- oder Versicherungswechsel, geht der Bonus oder Malus grundsätzlich auf das neue Versicherungsverhältnis über.
Teilkaskoversicherung Die Teilkaskoversicherung ersetzt zusätzlich Schäden, die durch die Beschädigung, die Zerstörung oder den Verlust Ihres eigenen Fahrzeuges durch Fremdeinwirkung entstehen. Weiters können Zubehörteile, die dem Versicherer einzeln bekannt gegeben werden (Alufelgen, Dachträger,....), gegen Zuschlag mitversichert werden. (eine genaue Auskunft über die versicherbaren Fahrzeug- und Zubehörteile erteilt Ihnen sicher gerne Ihre jeweilige Versicherung): Bei der Teilkaskoversicherung ist das Fahrzeug zumeist versichert gegen:
Im Reparaturfall werden grundsätzlich die erforderlichen Wiederherstellungskosten, notwendige Fracht- und sonstige Transportkosten sowie - im Totalschadenfall - der Wiederbeschaffungswert am Tage des Schadens (durchschnittlicher Händlerverkaufspreis - siehe Eurotax-Liste) ersetzt. Bei der Teilkaskoversicherung gilt durchschnittlich eine Selbstbeteilung von 150 - 350 Euro als Regelfall, die von den Reparaturkosten bzw. dem Wiederbeschaffungswert abgezogen wird.
Vollkaskoversicherung Die Vollkaskoversicherung übernimmt zusätzlich zur Teilkaskoversicherung auch noch Schäden am eigenen Fahrzeug, selbst dann, wenn Sie vom Fahrer selbst verursacht worden sind (Kollisionsschutzversicherung). Grundsätzlich ist die Abschließung einer Vollkaskoversicherung bei Neuwagen, die nicht älter als drei Jahre sind, sinnvoll. Danach ist wegen der doch erheblich höheren Kosten im Vergleich zu einer Teilkaskoversicherung der Umstieg anzuraten. Bei Kraftfahrzeugen, die älter als 7 Jahre sind, ist zumeist nur mehr eine normale Haftpflichtversicherung als sinnvoll anzusehen, da sich normalerweise das Risiko eines Diebstahles mit zunehmenden Alter verringert.
Insassenunfallversicherung Die Insassenhaftpflichtversicherung greift dann, wenn Mitfahrer im Auto bei einem Unfall zu Schaden kommen. Deren Ansprüche sind zwar meist schon von einer Haftpflichtversicherung gedeckt, insbesondere bei oftmaligen Fahrten in das Ausland (beispielsweise ist in Tschechien der Abschluß von einer Haftpflichtversicherung noch nicht verpflichtend!) ist der Abschluss dieser Versicherung dennoch zu empfehlen.
Rechtschutzversicherung Die „Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts wegen eines erlittenen Personen-, Sach- oder Vermögensschadens“ ist von einer Rechtschutzversicherung im Rahmen des versicherten Risikos umfaßt.
Wir empfehlen dringend, die Schadenmeldung an Ihre Rechtschutzversicherung zuvor mit Ihrem Anwalt Ihres Vertrauens zu besprechen und diesem die manchmal nötige Diskussion und Auseinandersetzung mit der Versicherung zu überlassen (kostenlose Erstauskunft)! |
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© Roland & Roland Rechtsanwälte
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