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- Sofort anhalten,
- die zur Vermeidung (weiterer) Personen- und
Sachschäden notwendigen Maßnahmen treffen,
- an der Feststellung des Sachverhaltes
mitwirken,
- bei Personenverletzung erste Hilfe leisten
bzw. für fremde Hilfe sorgen und
- sofort (!) die nächste Polizei- oder
Gendarmeriedienststelle verständigen. Sind nur Sachschäden
entstanden darf diese Verständigung dann unterbleiben, wenn
die Unfallbeteiligten einander ihre Namen und ihre Anschrift nachgewiesen
haben.
- eventuell Blutuntersuchung bei vermutet
unrichtigem Ergebnis eines Alkomat-Tests veranlassen
- Beweissicherung
durch
- fotografieren und vermessen von Unfallspuren
- fotografieren des Fahrzeugs des Unfallgegners
- Feststellung des Namens und der Adresse
von Unfallzeugen
- Einholung von ersten Unfallsschilderungen
durch Unfallzeugen
- Keinerlei Anerkenntnis
abgeben!
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